Infos für Einsatzstellen

Deutsch-Französischer Freiwilligendienst

Hintergrund

Das Deutsch-Französische Jugendwerk koordiniert einen deutsch-französischen  Freiwilligendienst im Rahmen des deutschen Freiwilligenprogramms „Internationaler Jugendfreiwilligendienst“ und des französischen „Service Civique“.

Die Deutsche Sportjugend engagiert sich gemeinsam mit dem LandesSportBund Niedersachsen und dem ASC Göttingen von 1846 e.V. dafür, dass auch im Sport ein Freiwilligendienst in Frankreich ermöglicht wird. Dieses Programm wird in Kooperation mit dem Französischen Olympischen Sportbund (CNOSF) und der „Ligue de l’Enseignement“ erarbeitet und ermöglicht deutschen Freiwilligen zwischen 18 und 25 Jahren einen Einsatz in Frankreich und französischen Freiwilligen einen Freiwilligendienst in einer deutschen Einsatzstelle.

Geförderte Freiwilligendienste gibt es in Frankreich seit dem Jahr 2006. Damit haben Freiwilligendienste eine ganz andere Tradition in Frankreich, als in Deutschland, wo es das Freiwillige Soziale Jahr bereits seit 1964 gibt. Zum weiteren Ausbau des deutsch-französischen Freiwilligendienstes haben Vereine und Verbände die Möglichkeit, sich als Einsatzstelle für einen französischen Freiwilligen zu bewerben. In den folgenden Abschnitten werden die wichtigsten Informationen zum deutsch-französischen Freiwilligendienst zusammengetragen.

Pädagogische Begleitung

Die Verantwortung für die pädagogische Begleitung liegt bei der französischen Entsendeorganisation. Die Einsatzstelle stellt eine*n Tutor*in für die pädagogische Begleitung in der Einsatzstelle zur Verfügung.
Zudem stehen der ASC Göttingen und die dsj bei Bedarf beratend zur Verfügung. Der/die Freiwillige wird während seines Freiwilligendienstes an vier Seminaren teilnehmen (25
Seminartage), die vom Deutsch-Französischen Jugendwerk durchgeführt und finanziert werden. Für diese Seminare müssen die Freiwilligen freigestellt werden.

Finanzierung

Der/die Freiwillige erhält eine Zuwendung über das französische Freiwilligenprogramm „Service Civique“ in Höhe von ca. 450,- Euro für Taschengeld und Verpflegung. Die Einsatzstelle stellt dem Freiwilligen eine adäquate Unterkunft zur Verfügung (siehe  „Unterkunft“). Bei Bedarf kann sie einen Mietkostenzuschuss i.H. von max. 100€ von der/dem Freiwilligen verlangen. Dies geht allerdings nur dann, wenn die Einsatzstelle den durch das französische Gesetz geregelten Mindesteigenanteil i.H. von aktuell 107,67 € (kann sich für den kommenden Durchgang 2018/19 minimal ändern) z.B. in Form von Mietzahlungen nachweist.

Beispiel 1:
Kosten Unterkunft: 300 €
Mietkostenzuschuss Freiwillige*r: 100 €
Kosten Einsatzstelle: 200 €

Beispiel 2:
Kosten Unterkunft: 200 €
Da die Einsatzstelle mind. 107,67 € als Eigenanteil leisten muss, darf der Mietkostenzuschuss der/des Freiwilligen in diesem Fall mx. 92,33 € betragen.

Die Unterkunft stellt den finanziellen Eigenanteil der Einsatzstelle dar, es gibt keine Einsatzstellenrate.

Sprache

Die Verständigung zwischen dem/der Freiwilligen und dem Tutor/der Tutorin muss sichergestellt sein. Da die Sprachkenntnisse der Bewerber*innen aus Frankreich erfahrungsgemäß stark variieren, sollte die Einsatzstelle mitteilen a) welche Sprache/n die/der Tutor*in spricht und b) was für ein Sprachniveau sie sich bei der/dem frz. Freiwilligen wünscht.

Aufgaben

Die Aufgaben der Freiwilligen können von den Einsatzstellen festgelegt werden. Sie müssen im Bereich der gemeinnützigen Kinder- und Jugendarbeit liegen. Die Fremdsprachenkenntnisse der Freiwilligen sollen dabei berücksichtigt und im besten Fall positiv genutzt werden (z.B. französischsprachige Sportstunden, Hausaufgabenhilfe, Unterstützung/Organisation eines dt.-frz. Austausches). Die Freiwilligen dürfen laut französischer Gesetzgebung keine Kurse alleine, ohne fachkundige Begleitung eines Übungsleiters/einer Übungsleiterin, anbieten. Darauf ist explizit zu achten.

Zeitraum

Die Dauer des Freiwillegendiensts beträgt 12 Monate. Er beginnt im September mit einem Vorbereitungs- und endet im August mit einem Auswertungsseminar. Die wöchentliche

Arbeitszeit sollte 35 Stunden betragen.

Unterkunft

Die Einsatzstelle stellt dem/der Freiwilligen eine Unterkunft zur Verfügung. Die Art der Unterkunft kann variieren. Möglich sind z.B. eine eigene Wohnung, ein Zimmer in einer WG, ein Wohnheimzimmer oder auch eine Gastfamilie. Die Unterkunft muss mindestens ein möbliertes Einzelzimmer, Dusche/WC und eine Kochmöglichkeit umfassen. Sie sollte mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein. Die Kosten für die Unterkunft trägt die Einsatzstelle. Sie stellen die Eigenleistung der Einsatzstelle dar. Bei Bedarf können max.100 € von dem/der Freiwilligen als Mietkostenzuschuss genommen werden (siehe „Finanzierung“).

Versicherung

Der/die Freiwillige ist umfassend über den französischen Freiwilligendienst „Service Civique“ sozial-, kranken-, unfall- und haftpflichtversichert.

Weitere Informationen

Gerne können Sie sich beim ASC Göttingen (0551/38420514, kirchhammer@fwd-sport.de) und/oder bei der dsj (069/6700-340, dibao-dina@dsj.de) nach weiteren Informationen erkundigen.

  • Christopher Böttner
    Christopher Böttner
    Tel. (0551) 517 46 532
    boettner@fwd-sport.de
    Südafrika & Sambia & Recruiting & ÖA